Wiederzulassung:
Nach einer ansteckenden Erkrankung oder einem Befall mit Kopfläusen darf Ihr Kind die Schule erst wieder besuchen, wenn keine Ansteckungsgefahr mehr besteht. Bitte beachten Sie die geltenden Vorgaben und informieren Sie die Schule über ansteckende Erkrankungen.
Kopfläuse: